Birdbus

Campervan Manufaktur

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Birdbus UG (haftungsbeschränkt)

Birdbus UG (haftungsbeschränkt) 

Inhaber: Johannes Greb & Jascha Bach 

Seestraße 12
63679 Schotten
Umsatzsteuer-ID: DE368277452

(nachfolgend „Birdbus“ genannt)

(Stand: 30.10.2025)

1. Geltungsbereich, Allgemeines

  1. Nachfolgende Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachstehend zusammenfassend „Vertragsbedingungen“genannt) sind Bestandteil aller Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstigen getroffenen und zu treffenden Vereinbarungen zwischen Birdbus und dem Kunden.
  2. Die Vertragsbedingungen von Birdbus gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden – vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Birdbus – nicht anerkannt.
  3. Ergänzend zu den hier dargelegten Regelungen finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung.

2. Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrags ist primär der individuelle Fahrzeugausbau (Campermanufaktur) mit dem Schwerpunkt auf Innenausbauten, Anbauteilen und Caravanzubehör, einschließlich der Verwendung ökologischer Dämmung. Dies umfasst insbesondere den Umbau und die Übergabe eines Transporters/Kastenwagens (entweder ein vom Kunden gestelltes oder ein durch Birdbus bestelltes Fahrzeug) nach den vereinbarten Anforderungen.
  2. Zusätzlich umfasst der Vertragsgegenstand den Verkauf und die Vermietung von Dachzelten (insbesondere der Marke Vickywood) und Zubehör.
  3. Wegen der Details des jeweiligen Leistungsumfangs (Fahrzeug, Umbaumaßnahmen, Ausstattungskriterien, Verkaufs- oder Vermietgegenstand etc.) wird auf die ausgewählte und im Angebot präzisierte Produktbeschreibung verwiesen.

3. Angebot, Vertragsschluss

  1. Die Bestellung eines der von Birdbus beworbenen Produkte oder Leistungen versteht sich als freibleibendes Angebot des Kunden, d.h., es handelt sich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an Birdbus.
  2. Ein Vertrag kommt nur durch ein Angebot von Birdbus und anschließender schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden zustande. Das Angebot von Birdbus erlischt, wenn es nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang schriftlich (auch per E-Mail) angenommen wird.
  3. Der Inhalt schriftlicher Auftragsbestätigungen oder Annahmeerklärungen durch Birdbus ist maßgebend, es sei denn, der Kunde widerspricht unverzüglich.
  4. Jedwede Abweichung, Ergänzung oder Nebenabrede bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.

4. Produktbeschaffenheit

  1. Die Beschaffenheit der zu liefernden Produkte und des Ausbaus wird ausschließlich durch das Angebot von Birdbus und die dazugehörigen Unterlagen beschrieben.
  2. Soweit der Kunde sein eigenes Fahrzeug zum individuellen Umbau stellt, erfolgt ein verbindliches Angebot durch Birdbus erst nach dessen Besichtigung.
  3. Maßangaben sind ca.-Angaben und können abweichen. Geringfügige Farbabweichungen oder ein Vergilben/Verblassen der verarbeiteten Materialen können auftreten und stellen keinen Mangel dar. Sollten Teile aus Holz oder anderen Naturprodukten hergestellt werden, können Unterschiede in der Maserung oder Struktur sowie Farbabweichungen auftreten. Diese stellen keinen Qualitätsmangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge.
  4. Soweit nicht anders vereinbart, wird das Fahrzeug ausschließlich zum ‚Reisemobil‘ ausgebaut, was nicht bedeutet, dass automatisch eine Änderungsabnahme zum Wohnmobil möglich ist.
  5. Bei einem Komplettausbau muss grundsätzlich von einer Zuladung von etwa 500-800 kg ausgegangen werden. Insofern nichts vertraglich vereinbart wurde, akzeptiert der Auftraggeber die neue Zuladung in seinem Fahrzeug. Kommen weitere Anbauteile hinzu, die sich auf das Gewicht niederschlagen, akzeptiert der Auftraggeber auch hier die resultierende neue Zuladung an seinem Fahrzeug, insofern nichts vertraglich vereinbart wurde.

5. Lieferung/Übergabe/Abnahme, Gefahrübergang

  1. Die Erbringung der Leistung erfolgt in der Regel innerhalb von 12-36 Wochen. Beginn des vorgenannten Produktionszeitraums ist nicht vor Erhalt der vereinbarten Anzahlung sowie der Übergabe des kundeneigenen Fahrzeugs, soweit vereinbart.
  2. Der im Angebot angegebene Termin ist unverbindlich. Etwaige verbindliche Termine sind von Birdbus gesondert zu bestätigen.
  3. Abschlagszahlungen, die während des Umbauzeitraums gestellt werden, sollten fristgerecht auf dem Geschäftskonto von Birdbus eingehen, um zeitliche Umbauverzögerungen zu vermeiden.
  4. Abweichungen vom Leistungszeitpunkt können sich insbesondere durch Verzug bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Einbauteilen durch Zulieferer ergeben. Birdbus wird Kunden bei Verzögerungen, die den anvisierten Termin gefährden, unverzüglich in Kenntnis setzen.
  5. Rechte wegen Verzugs kann der Kunde aus den vorgenannten Gründen nicht geltend machen.
  6. Ist die Nichteinhaltung der Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht von Birdbus zu vertretender Ereignisse (z.B. Streik, extreme Witterungserscheinungen, Naturereignisse, terroristische Anschläge, langfristige schwere Krankheit und Tod) unmöglich oder übermäßig erschwert, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend und Birdbus wird für die Dauer der Verhinderung von der Leistungspflicht befreit.
  7. Sollte ein von Birdbus nicht zu vertretender Hinderungsgrund auf absehbare Zeit nicht wegfallen, so hat Birdbus das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert und es werden sämtliche empfangenen Leistungen zurückerstattet.
  8. Ein Terminverzug, der auf das Verschulden des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten zurückzuführen ist, hat der Kunde in vollem Umfang selbst zu vertreten.
  9. Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe. Befindet sich der Kunde aus von ihm zu vertretenden Gründen in Lieferverzug oder wünscht er die spätere Übergabe, so geht die Gefahr ab Beginn der Verzögerung auf ihn über.

6. Preise

  1. Der Angebotspreis versteht sich als Endpreis des gewählten Produkts/der Leistung und enthält die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern der Kunde Verbraucher ist. Gegenüber Unternehmern wird der Nettopreis ausgewiesen.
  2. Etwaig zusätzlich anfallende Kosten wie bspw. Zusatzleistungen, Transport sowie Transportversicherung sind nicht im Preis enthalten.
  3. Trotz verbindlicher Preisabsprache ist Birdbus dazu berechtigt, den Preis aus vom Kunden zu vertretenden Gründen (z.B. nachträgliche Änderungswünsche) anzupassen.

7. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

  1. Grundsätzlich gelten die auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsbedingungen.
  2. Bei Auftragserteilung ist in der Regel eine Anzahlung zu leisten. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Angebot. Der Gesamtpreis wird spätestens mit Abnahme bzw. zur Übergabe zur Zahlung fällig.
  3. Zahlungen haben insoweit bei Übergabe oder vorab ausschließlich per Überweisung auf das Geschäftskonto von Birdbus zu erfolgen.
  4. Nach Ablauf der vereinbarten Frist tritt automatisch Zahlungsverzug ein. Ab Eintritt des Verzugs sind offene Forderungen zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behält sich Birdbus vor.

8. Eigentumsvorbehalt/Werkunternehmerpfandrecht

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises bleibt die Ware in unserem Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
  2. Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung besteht ein Pfandrecht am übergebenen Vertragsgegenstand (z.B. dem umgebauten Fahrzeug).

9. Kündigungsrecht bei Werkverträgen

  1. Der Kunde kann den geschlossenen Werkvertrag jederzeit kündigen. Er ist dann aber weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Vergütung abzüglich unserer ersparten Aufwendungen verpflichtet.
  2. Daneben kann der Werkvertrag beiderseits aus wichtigem Grund gekündigt werden. In diesem Fall wird die Vergütung fällig, welche bis dahin für die von uns geleistete Arbeit angefallen ist.

10. Mängel, Gewährleistung, Verjährungsfrist

  1. Keine Sachmängel sind gebrauchsbedingter oder natürlicher Verschleiß, Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Lagerung oder Aufstellung, der Nichtbeachtung von Einbau- und Behandlungsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung sowie mangelhafter Wartung und Pflege nach Gefahrübergang entstehen.
  2. Der Kunde hat Birdbus innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Feststellung eines offensichtlichen Mangels hiervon schriftlich zu unterrichten. Bei Unterlassen der Unterrichtung erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht bei Arglist durch Birdbus. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Kunden.
  3. Für Mängel wird zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach den gesetzlichen Voraussetzungen geleistet. Eine Nachbesserungsfrist von vier Wochen gilt als angemessen.
  4. Schlägt die Nacherfüllung insgesamt fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
  5. Beim Verkauf gebrauchter, beweglicher Sachen (z.B. gebrauchte Miet-Dachzelte oder gebrauchte Fahrzeuge) beträgt die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche ein Jahr.
  6. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

11. Haftung, Schadenersatzansprüche

  1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt.
  2. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach einer von Birdbus zu verantwortenden grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
  4. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

12. Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen Birdbus dürfen nicht ohne unsere Zustimmung abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn, der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

13. Sonstiges

  1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  2. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, der Sitz von Birdbus in Schotten.
  3. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung.

14. Hinweis Streitbeilegung

  1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
  2. VSBG-Informationspflicht: Birdbus UG (haftungsbeschränkt) weist darauf hin, dass sie für eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet ist und daher nicht zur Verfügung steht.

15. Erfüllungsort/Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Firmensitz der Birdbus UG (haftungsbeschränkt) in Schotten.
  2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Birdbus.
  3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

16. Widerrufsbelehrung für Verbraucher (bei Fernabsatzverträgen)

Ausschluss des Widerrufsrechts:

Achtung: Für individuelle Fahrzeugausbauten (Werkverträge), die nach den spezifischen Vorgaben des Kunden angefertigt werden und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Widerrufsrecht (falls zutreffend, z.B. für den reinen Verkauf von Zubehör im Fernabsatz):

  1. Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Birdbus UG (haftungsbeschränkt) Seestraße 12 63679 Schotten E-Mail: info@birdbus.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  2. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen. Sie müssen uns im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von uns erhalten haben. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen (z.B. verbaute Dämmung), müssen Sie Wertersatz dafür bezahlen.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die beiden Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.